Der Schulvorstand besteht aus acht Personen: vier Mitgliedern des Kollegiums und vier Vertretern der Eltern. Den Vorsitz hat der Schulleiter. Die Vertreter der Lehrkräfte werden durch Lehrkräfte in der Gesamtkonferenz gewählt. Der Schulleiter ist als Mitglied gesetzt. In den Schulvorstand wählbar sind alle Erziehungsberechtigten, die ein Kind an der Schule haben.
Sie werden durch den Schulelternrat für zwei Jahre gewählt. Unter anderem entscheidet der Schulvorstand über den Plan für die Verwendung der Haushaltsmittel, die Entlastung des Schulleiters, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiter, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule (Selbstevaluation) und er erarbeitet Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung.