Die Aufsichtspflicht besteht im Schulgebäude, auf dem Schulgelände, während der Pausen, im Unterricht sowie bei sonstigen Schulveranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule. Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen des Schulgeländes.
Während der Pausen auf dem Schulhof führen zwei Lehrkräfte die Pausenaufsicht. Sie sind die Ansprechpartner bei Konflikten, die von den Kindern nicht selbstständig gelöst werden können.
Aber: Nicht jeder Konflikt erfordert das Eingreifen der Aufsichtsperson und zudem sind auch Konfliktlotsen auf dem Schulhof, die versuchen kleinere Streitigkeiten zu klären.