In unvermeidbaren Fällen (dringender Arztbesuch, ein besonderes Familienfest) können Sie für Ihr Kind bei der Klassenlehrerin eine Beurlaubung vom Unterricht beantragen.
Beurlaubungen im Zusammenhang mit den Schulferien müssen bei dem Schulleiter schriftlich beantragt und begründet werden. Eine Genehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn die Ablehnung eine unzumutbare, persönliche Härte bedeuten würde. Der Urlaubsantrag kommt in die Schülerakte.