Der Klassenelternrat einer Klasse wählt eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin und zwei Vertreter für die Klassenkonferenz.
Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden zusammen den Schulelternrat, der wiederum den Vorstand des Schulelternrats, vier Vertreter für die Gesamtkonferenz und einen Vertreter für den Stadtelternrat wählt. Der Schulelternrat wählt auch die vier Elternvertreter für den Schulvorstand. Für die Mitgliedschaft in diesem Gremium können sich alle Eltern bewerben.
Die Elternvertretungen werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie haben in allen Gremien Stimmrecht mit Ausnahme in Zeugniskonferenzen.