In den öffentlichen Schulen werden Schüler mit und ohne Behinderungen gemeinsam erzogen und unterrichtet. Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden durch wirksame individuell angepasste Maßnahmen unterstützt; die Leistungsanforderungen können von denen der besuchten Schule abweichen. Ein Bedarf an sonderpädagogischen Unterstützung kann in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören festgestellt werden.
Für die sonderpädagogische Grundversorgung stehen uns pro Klassenverband in der Regel 2 Stunden einer sonderpädagogischen Lehrkraft zur Verfügung.