Mitglieder der Klassenkonferenz sind alle Lehrer, die in einer Klasse unterrichten sowie die beiden vom Klassenelternrat gewählten Elternvertreter. Mit Ausnahme bei der Abstimmung über Zeugnisse und Gutachten (Verwaltungsakte) sind die Eltern stimmberechtigt. In der Regel finden Klassenkonferenzen zweimal jährlich vor den Zeugnissen statt, um die Eintragungen im Arbeits- und Sozialverhalten und besondere Zeugnisbemerkungen abzustimmen. Sie werden aber auch einberufen, wenn Erziehungsprobleme oder andere, die Klasse betreffende Themen erörtert werden. Den Vorsitz hat die Klassenlehrerin.