Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden zusammen den Schulelternrat, der wiederum den Vorstand des Schulelternrats, vier Vertreter für die Gesamtkonferenz und einen Vertreter für den Stadtelternrat wählt. Der Schulelternrat wählt auch die vier Elternvertreter für den Schulvorstand. Für die Mitgliedschaft in diesem Gremium können sich alle Eltern bewerben.