Ist eine Lehrkraft kurzfristig erkrankt, bei einer Fortbildung oder aus einem anderen Grund nicht anwesend, wird sie durch einen Pädagogischen Mitarbeiter vertreten.
Die Pädagogischen Mitarbeiter erteilen keinen Unterricht, können aber die Schüler bei der Erledigung von Aufgaben beaufsichtigen bzw. betreuen. Die Verantwortung für die Unterrichtsinhalte bleibt bei dem Fachlehrer.
Bei einem absehbar längerfristigen Ausfall einer Lehrkraft (länger als vier Wochen) wird ein Vertretungsplan für alle Klassen erstellt und eine „Feuerwehrlehrkraft“ bei der Landesschulbehörde beantragt.